Unser Immobilienblog

Grundsteuer sorgt für Diskussionen – Was Eigentümer jetzt wissen müssen

 

Die neue Grundsteuer sorgt für Diskussionen. Seit Jahresbeginn gilt eine überarbeitete Berechnungsmethode, die viele Eigentümer vor unerwartete Kosten stellt. Während einige weniger zahlen als zuvor, müssen andere deutlich mehr aufbringen. Gleichzeitig kämpfen die Finanzämter mit einer Flut von Nachfragen und Einsprüchen. Warum kommt es zu so vielen Beschwerden? Welche Fehler treten häufig auf? Und was können Eigentümer jetzt tun?

 

Warum die Grundsteuer reformiert wurde

Die Grundsteuer musste reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht das alte Berechnungsverfahren 2018 für verfassungswidrig erklärte. Die neuen Regeln sollen gerechter sein, indem sie sich nicht mehr auf veraltete Einheitswerte, sondern auf aktuelle Berechnungsfaktoren stützen.

Entscheidend für die Steuerhöhe sind:

● Der Messbetrag, den das Finanzamt auf Basis der Steuererklärung festlegt.
● Der Hebesatz, den jede Stadt oder Gemeinde individuell bestimmt.

Viele Kommunen hatten angekündigt, dass die Reform „aufkommensneutral“ bleibt – also keine höheren Gesamteinnahmen erzielt werden. Doch das bedeutet nicht, dass die Steuer für alle gleich bleibt: Während einige Eigentümer entlastet werden, müssen andere deutlich mehr zahlen.

 

Fehlerhafte Bescheide: Warum so viele Eigentümer Einspruch einlegen

Bis Ende 2024 wurden alleine in Niedersachsen rund 455.000 Hinweise auf mögliche Fehler in den Berechnungen registriert. Besonders häufig treten folgende Probleme auf:

● Falsche Flächenangaben: Viele Eigentümer haben versehentlich Nutzflächen statt Wohnflächen eingetragen, was die Steuerberechnung verfälscht.
● Nicht berücksichtigte Freibeträge: Garagen oder Gartenhäuser haben teilweise Steuerfreibeträge, die nicht immer angerechnet wurden.
● Unklare Eigentumsverhältnisse: Fehlerhafte Angaben zu Miteigentumsanteilen können die Berechnung beeinflussen.

Viele Betroffene haben ihre Steuererklärung bereits 2022 abgegeben und bemerken erst jetzt, dass ihre Bescheide fehlerhaft sind. Die Finanzämter sind daher mit einer Welle von Einsprüchen und Korrekturanfragen konfrontiert

 

Wer zahlt die Grundsteuer – und wer kann sie weiterreichen?

Grundsätzlich ist der Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung für die Grundsteuer verantwortlich. Vermieter dürfen die Steuer jedoch über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlegen. Das bedeutet: Steigt die Grundsteuer, steigen auch die Mietnebenkosten.

Viele Eigentümer sind daher doppelt betroffen: Einerseits zahlen sie selbst mehr, andererseits könnten höhere Nebenkosten dazu führen, dass ihre Immobilien weniger attraktiv für Mieter werden.

 

Was tun, wenn der Bescheid fehlerhaft ist?

Eigentümer sollten ihren Grundsteuerbescheid genau prüfen. Dabei ist es wichtig, zwischen den beiden Komponenten zu unterscheiden:

● Der Messbescheid wird vom Finanzamt erstellt und legt die steuerliche Bemessungsgrundlage fest. Hier kann Einspruch eingelegt werden, wenn Fehler vorliegen. Ein Einspruch gegen den Messbescheid ist nur innerhalb eines Monats nach Erhalt möglich.
● Der Grundsteuerbescheid wird von der Stadt oder Gemeinde verschickt. Beschwerden dazu müssen sich auf den Hebesatz beziehen, den die Kommune festlegt.

 

Viele Eigentümer zahlen jetzt mehr Grundsteuer

Die höhere Grundsteuer ist nicht nur auf die Reform zurückzuführen. Viele Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren die Hebesätze erhöht, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Das bedeutet: Auch ohne die neue Berechnungsmethode wäre die Steuer für viele gestiegen.

Wie hoch die neue Grundsteuer ausfällt, hängt daher nicht nur von den Finanzamtsberechnungen ab, sondern auch von politischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene.

 

Fazit: Grundsteuerbescheid sorgfältig prüfen

Die Reform der Grundsteuer sorgt für Unsicherheit – und nicht jeder Bescheid ist korrekt. Eigentümer sollten ihre Steuerbescheide genau prüfen und bei Unstimmigkeiten schnell handeln.

● Geht es um den Messbetrag? Dann ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.
● Betrifft die Beschwerde den Hebesatz? Dann muss die Stadt oder Gemeinde kontaktiert werden.

Wer Fehler entdeckt, sollte nicht zögern. Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist können unter bestimmten Umständen noch Korrekturen vorgenommen werden.

 

Sie haben Fragen zu diesem Thema oder wünschen ein persönliche Beratung? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Sie!

 

▶ Abonnieren Sie AKO Immobilien auf Facebook und lassen Sie sich über zukünftige Blog-Beiträge automatisch benachrichtigen. ◀

 

Zurück zur Blogartikel-Übersicht

 

AKO Immobilienblog